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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beförderungsverträge zwischen Martin Sklorz, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung "Rügen Shuttle", Alleestraße 14, 18581 Putbus (nachfolgend "Rügen Shuttle") und seinen Kunden, die über die Website ruegen-shuttle.de, das Buchungssystem oder telefonisch/per E-Mail bzw. WhatsApp eine Fahrt buchen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Rügen Shuttle ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Art der Leistung

Rügen Shuttle erbringt Personenbeförderung im Mietwagenverkehr mit Fahrer nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf Grundlage der hierfür erteilten behördlichen Genehmigung. Es handelt sich nicht um Taxiverkehr im Sinne des PBefG.

Der genaue Streckenverlauf sowie Start- und Zieladresse werden bei der Buchung vom Kunden angegeben. Das Servicegebiet ergibt sich aus den im Buchungssystem hinterlegten, buchbaren Adressen zum Zeitpunkt der Buchung.

3. Zustandekommen des Beförderungsvertrags

Der Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald Rügen Shuttle die Buchung des Kunden bestätigt (z. B. durch automatisierte Buchungsbestätigung per E-Mail über das Buchungssystem oder durch mündliche/schriftliche Zusage bei Buchung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp). Die Übersicht der Fahrtdaten (Start, Ziel, Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Preis) in der Buchungsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgeblich.

Buchungen über einen vermittelnden Partner unterliegen zusätzlich den Bedingungen dieses Partners für den Vermittlungsvorgang selbst; für die eigentliche Beförderungsleistung gelten diese AGB.

4. Preise

Der Fahrpreis wird für jede Fahrt individuell anhand der tatsächlichen Wegstrecke (Anfahrt zum Abholort, Fahrtstrecke, Rückfahrt zum Betriebssitz) sowie der Uhrzeit der Abholung berechnet und dem Kunden vor Abschluss der Buchung im Buchungssystem angezeigt. Bei einer Abholzeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag erhoben.

Der bei der Buchung angezeigte und bestätigte Preis ist verbindlich, sofern sich die tatsächliche Fahrtstrecke nicht durch eine nachträgliche Änderung von Start- oder Zieladresse durch den Kunden ändert. In diesem Fall wird der Preis entsprechend der neuen Strecke neu berechnet.

Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für regelmäßig wiederkehrende Fahrten (z. B. eine feste wöchentliche Fahrt zu gleichbleibender Strecke und Uhrzeit) kann abweichend von Satz 1 ein individuell vereinbarter Festpreis gelten, der dem Kunden vor der ersten Fahrt der Serie mitgeteilt wird und bis auf Widerruf unverändert bleibt.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt, je nach Angebot im Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung, entweder

  • im Fahrzeug per Kartenzahlung über das Kartenterminal unseres Zahlungsdienstleisters SumUp,
  • im Fahrzeug in bar beim Fahrer, oder
  • online im Voraus über den von SumUp bereitgestellten Bezahlvorgang im Buchungssystem.

Bei Buchungen über einen vermittelnden Partner kann die Zahlung auch über den Partner abgewickelt werden; die Einzelheiten teilt der Partner mit.

6. Stornierung, Terminänderung und Nichterscheinen (No-Show)

Kostenlose Stornierung: Der Kunde kann eine Buchung bis 2 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit kostenlos stornieren. Die Stornierung muss über die im Buchungssystem vorgesehene Funktion oder per E-Mail an kontakt@ruegen-shuttle.de bzw. Telefon erfolgen.

Verspätete Stornierung und Nichterscheinen: Storniert der Kunde später als 2 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit oder erscheint er nicht am vereinbarten Abholort, ist Rügen Shuttle berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Fahrpreises zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Stornierung oder das Nichterscheinen auf einem Umstand beruht, den der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. eine erhebliche Verspätung eines Anschlussverkehrsmittels, die der Kunde nachweist).

Wartezeit: Der Fahrer wartet ab der vereinbarten Abholzeit 15 Minuten am Abholort. Erscheint der Kunde innerhalb dieser Zeit nicht und ist er auch telefonisch nicht erreichbar, gilt die Fahrt als Nichterscheinen im Sinne dieser Regelung.

Nachweis eines geringeren Schadens: Dem Kunden bleibt es ausdrücklich unbenommen, nachzuweisen, dass Rügen Shuttle durch die verspätete Stornierung oder das Nichterscheinen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Ausfallpauschale entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene, geringere Schaden zu ersetzen.

Abrechnung der Ausfallpauschale: Soweit die Zahlung für die betroffene Fahrt nicht bereits im Voraus erfolgt ist, stellt Rügen Shuttle die Ausfallpauschale nachträglich per Rechnung an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Terminänderung: Eine Verschiebung von Datum oder Uhrzeit ist bis 2 Stunden vor der ursprünglich vereinbarten Abholzeit kostenlos möglich, soweit der neue Termin verfügbar ist. Kurzfristigere Änderungen werden wie eine verspätete Stornierung im Sinne des Absatzes "Verspätete Stornierung und Nichterscheinen" oben behandelt, wenn kein Ersatztermin mehr angeboten werden kann.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • zur vereinbarten Abholzeit am angegebenen Abholort bereitzustehen,
  • bei der Buchung zutreffende Angaben zu Start- und Zieladresse, Kontaktdaten, Personenzahl und Gepäckmenge zu machen,
  • die bei der Buchung angegebene maximale Personenzahl des gewählten Fahrzeugs nicht zu überschreiten,
  • übliches Reisegepäck mitzuführen; bei außergewöhnlichem oder sperrigem Gepäck vorab Rücksprache mit Rügen Shuttle zu halten,
  • den Anweisungen des Fahrers zur Sicherheit während der Fahrt (z. B. Anschnallpflicht) Folge zu leisten.

8. Ausfall der Fahrt durch Rügen Shuttle

Kann Rügen Shuttle eine gebuchte Fahrt aus Gründen, die im eigenen Verantwortungsbereich liegen (z. B. Fahrzeugausfall, Erkrankung des Fahrers), nicht wie vereinbart durchführen, wird Rügen Shuttle sich nach Kräften um ein Ersatzfahrzeug oder einen Ersatzfahrer bemühen. Gelingt dies nicht, wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 9.

Für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Rügen Shuttle beruhen (z. B. Straßensperrungen, Verkehrsunfälle, extreme Wetterlagen, Fährverspätungen, höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

9. Haftung

Für Personen- und Sachschäden, die während der Beförderung durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, haftet Rügen Shuttle nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zur Absicherung dieser Ansprüche besteht die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Im Übrigen haftet Rügen Shuttle unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.

Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Rügen Shuttle auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen (z. B. Produkthaftungsgesetz).

Für mitgeführtes Gepäck und persönliche Gegenstände des Kunden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend: Rügen Shuttle haftet auch hier bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt sowie bei einfacher Fahrlässigkeit im Rahmen der Kardinalpflichten-Regelung in Absatz 3, jeweils begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für Gepäckschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.

10. Kein Widerrufsrecht bei Personenbeförderungsverträgen mit Termin

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung, die einen bestimmten Ausführungstermin vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da jede Buchung bei Rügen Shuttle mit einer konkreten Abholzeit erfolgt, gilt dies für alle über diese AGB geschlossenen Beförderungsverträge. Für die Stornierung einer Buchung gilt stattdessen die Regelung in Abschnitt 6.

11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und Durchführung der Fahrt finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter ruegen-shuttle.de.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates einschränkt, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Rügen Shuttle.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Rügen Shuttle ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: September 2026

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